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Erstkontakt & Anfahrt PDF Drucken E-Mail

Wie läuft die Beratung in der Praxis ab?


Sie rufen einfach in der Steuerkanzlei an oder schicken uns eine eMail. Wir vereinbaren mit Ihnen ein Erstgespräch, um mit Ihnen Ihren Beratungsbedarf festzustellen. Da das Erstgespräch grundsätzlich keine steuerliche Beratung beinhaltet, bleibt dieser erste Kontakt für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.

Sollten wir gerade nicht erreichbar sein, so rufen wir Sie umgehend zurück.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Anfahrt

So finden Sie uns

Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO

 

Nachrichten


25.05.2013 - ESt: Doppelte Haushaltsführung trotz gemeinsamer Wohnung am Hauptwohnsitz

Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, können Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen, soweit die Zweitwohnung am Beschäftigungsort nur als Schlafstätte genutzt wird.

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18.05.2013 - LSt: Arbeitnehmerseitige Zuzahlungen zum Firmenwagen

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers für die außerdienstliche Nutzung (Nutzung zu privaten Fahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und zu Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert.

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