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Unsere Vergütung (Gebühren und Auslagen) bemisst sich nach der gesetzlich vorgegebenen Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV).

Wir erteilen Ihnen gern im Vorfeld nach Beschreibung Ihres steuerlichen Anliegens ein unverbindliches Honorarangebot.

Eine erfolgsabhängige Vergütung ist bis auf eine Ausnahme grundsätzlich nicht zulässig.

Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO

 

Nachrichten


25.05.2013 - ESt: Doppelte Haushaltsführung trotz gemeinsamer Wohnung am Hauptwohnsitz

Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, können Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen, soweit die Zweitwohnung am Beschäftigungsort nur als Schlafstätte genutzt wird.

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18.05.2013 - LSt: Arbeitnehmerseitige Zuzahlungen zum Firmenwagen

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers für die außerdienstliche Nutzung (Nutzung zu privaten Fahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und zu Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert.

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