Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, können Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen, soweit die Zweitwohnung am Beschäftigungsort nur als Schlafstätte genutzt wird.
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Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers für die außerdienstliche Nutzung (Nutzung zu privaten Fahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und zu Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert.
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